- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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DSGVO-Gazette #38: Throwback-Sunday - Auskunftsanfragen neu aufgewärmt
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung haben alle Betroffenen, also diejenigen, deren personenbezogene Daten Sie verarbeiten, mehrere Rechte. Die Rechte der Betroffenen sind in Kapitel 2 der DSGVO, den Artikel 12-22 DSGVO, festgelegt. Eines davon ist das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Es beschreibt – grob beschrieben – dass jeder Betroffene das Recht hat, Auskunft über die personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie über ihn verarbeiten.
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